youngtimer import wie schaut es jetzt eig. tatsächlich aus?
Moderator: superbee
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Flex
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youngtimer import wie schaut es jetzt eig. tatsächlich aus?
wie kompliziert ist es jetzt eigentlich wirklich neuere amis legal in österreich zuzulassen, man hört ja immer wieder so schauermärchen von wegen alles nach baujahr 80- mitte 90 oder so ist nicht möglich einzelgenehmigen zu lassen usw
steuer und nova kommt dazu das ist ja mal klar
aber wie schaut es jetzt tatsächlich beim import von z.b sowas aus
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würd mir nämlich als daily ganz gut gefallen..
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Kompliziert glaub ich gar nicht, zumindest laut dem Prüfer, bei dem ich im Mai meinen Caprice vorgeführt habe, "nur" teuer wird's
http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... co2+steuer
Und wie ich das verstehe, kostet Beispielsweise beim Caprice, wenn man 13 Liter Verbrauch umrechnet in die Co2 Steuer, etwa 4500 Euro...
Bitte verbessert mich...ich wäre froh, wenn ich falsch liege.
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Vorsicht beim daneben parken...sag deinen Kindern, mein Blech ist Einskommazweimillimeter dick.
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Also da kann dir der MysticArts sicherlich einige Fragen beantworten, wobei er Seinen Camaro (94er) aus der Schweiz importiert hat...
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Re: youngtimer import wie schaut es jetzt eig. tatsächlich a
Ganz wichtiger Punkt bei dem ganzen ist...gab es vor dem Sommer 2008 für das Fahrzeug schon eine Anmeldung innerhalb der EU....das ist einer der springenden Punkte bei der Co2 Steuer.....hab gerade ein halbes Jahr hinter mir indem ich genug Zeit hatte mir das ganze durch zulesen usw...Flex hat geschrieben:wie kompliziert ist es jetzt eigentlich wirklich neuere amis legal in österreich zuzulassen, man hört ja immer wieder so schauermärchen von wegen alles nach baujahr 80- mitte 90 oder so ist nicht möglich einzelgenehmigen zu lassen usw
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aha mit 2010 oder wie?Flex hat geschrieben:ja nur das mit der co2 steuer wurde ja wieder eingeführt, dass man die auch zahlen muss wenn das fahrzeug vorher in der eu zugelassen war...
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https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%2...09%3A30%22
Zitat:
Ergänzende Klarstellung und Änderung der Rechtsauslegung zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet...
Unter Berücksichtigung von Umweltschutzerwägungen (insbesondere zur Erreichung des Ziels, die Co2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren) und unter Bedachtnahme auf die EuGH-Rechtsprechung wird von der zuständigen Fachabteilung des BMF nunmehr folgende Rechtsauffassung vertreten:
In Abkehr von den Ausführungen im oa. Erlass des BMF vom 4. August 2009 ist das Bonus-Malus-System nach § 6a NoVAG 1991 für NoVA-Tatbestände, die nach dem 1. Juli 2008 verwirklicht wurden, auch dann anzuwenden, wenn das Fahrzeug bereits vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Anzuwenden ist die Bonus-Malus-Regelung nach § 6a NoVAG 1991 daher für alle Gebrauchtfahrzeuge, unabhängig davon, ob eine Zulassung im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor dem 1. Juli 2008 oder nach dem 1. Juli 2008 erfolgte...
Zitat:
Ergänzende Klarstellung und Änderung der Rechtsauslegung zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet...
Unter Berücksichtigung von Umweltschutzerwägungen (insbesondere zur Erreichung des Ziels, die Co2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren) und unter Bedachtnahme auf die EuGH-Rechtsprechung wird von der zuständigen Fachabteilung des BMF nunmehr folgende Rechtsauffassung vertreten:
In Abkehr von den Ausführungen im oa. Erlass des BMF vom 4. August 2009 ist das Bonus-Malus-System nach § 6a NoVAG 1991 für NoVA-Tatbestände, die nach dem 1. Juli 2008 verwirklicht wurden, auch dann anzuwenden, wenn das Fahrzeug bereits vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Anzuwenden ist die Bonus-Malus-Regelung nach § 6a NoVAG 1991 daher für alle Gebrauchtfahrzeuge, unabhängig davon, ob eine Zulassung im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor dem 1. Juli 2008 oder nach dem 1. Juli 2008 erfolgte...
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Tja und dann gibt es ja den Vorstoss der EU das die doppel Besteuerung Nova und Co2 Steuer nicht zulässig ist und daß deswegen Österreich von der Eu angeklagt wird.......area51 hat geschrieben:https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%2...09%3A30%22
Zitat:
Ergänzende Klarstellung und Änderung der Rechtsauslegung zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet...
Unter Berücksichtigung von Umweltschutzerwägungen (insbesondere zur Erreichung des Ziels, die Co2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren) und unter Bedachtnahme auf die EuGH-Rechtsprechung wird von der zuständigen Fachabteilung des BMF nunmehr folgende Rechtsauffassung vertreten:
In Abkehr von den Ausführungen im oa. Erlass des BMF vom 4. August 2009 ist das Bonus-Malus-System nach § 6a NoVAG 1991 für NoVA-Tatbestände, die nach dem 1. Juli 2008 verwirklicht wurden, auch dann anzuwenden, wenn das Fahrzeug bereits vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Anzuwenden ist die Bonus-Malus-Regelung nach § 6a NoVAG 1991 daher für alle Gebrauchtfahrzeuge, unabhängig davon, ob eine Zulassung im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor dem 1. Juli 2008 oder nach dem 1. Juli 2008 erfolgte...
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rccdodgeman1 hat geschrieben:aha mit 2010 oder wie?Flex hat geschrieben:ja nur das mit der co2 steuer wurde ja wieder eingeführt, dass man die auch zahlen muss wenn das fahrzeug vorher in der eu zugelassen war...
ja genau, gilt wieder seit 01.01.2010
und diesmal hieb und stichfest, auch von der EU abgesegnet.
da nützt keine klagerei mehr was.
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Ja ich sags ja Ami´s sollt ma in den USA fahren*lach*ami74 hat geschrieben:rccdodgeman1 hat geschrieben:aha mit 2010 oder wie?Flex hat geschrieben:ja nur das mit der co2 steuer wurde ja wieder eingeführt, dass man die auch zahlen muss wenn das fahrzeug vorher in der eu zugelassen war...
ja genau, gilt wieder seit 01.01.2010
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Heißt das jetzt wenn eine Caprice so 1991-96 um bis zu 4500€ versteuern muss, wenn sie aus dem Ausland kommt und wenn sie in Österreich gekauft wurde nichts. Oder wie jetzt? Komm da nicht so ganz mit. 
Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-Mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!
LG!
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gerhard köberl
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Flex
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- silencesurf
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Ich muß das jetzt nochmal hochholen. Verstehe ich die Auslegung richtig:
250KW / 10 = 25 + 3 = 28 als theoretischer Verbrauchswert auf 100 km
Diesen muß ich dann mit 25 multiplizieren, was ja dann theoretische 700mg ergibt. Davon ziehe ich dann 160mg ab - bleiben 540 mg. Diese mulitpliziere ich dann wieder mit 25 €. Das ergibt dann in meiner Welt 13500 € CO2-Steuer, wenn ich keinen Nachweis über Verbrauch oder CO2-Ausstoß habe????
Ich hoffe, ich habe da was grundsätzlich mißverstanden. Ansonsten kann man sich ja in zukunft gleich einen Strick kaufen und an der tiefsten Stelle erschiessen, wenn man was älteres (aber noch keine 30) importieren will.
Wenn ein zu importierendes Auto 250KW und keine Angaben über Verbrauch oder CO2 in den Papieren hat, dann muss ich folgendes rechnen:2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)
Malus für Pkw ohne CO2-Angabe:
Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß vor, dann gilt
a) bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2- Emissionswert und
b) bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert.
Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch Kraftstoffsverbrauchswert vor, ist der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 km nach folgender Formel zu berechnen:
- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 3 bei Benzinmotoren oder
- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 2 bei Dieselmotoren.
Wird vom Antragsteller der entsprechende CO2- Emissionswert oder Kraftstoffverbrauchswert nachgewiesen, ist jedoch dieser heranzuziehen.
Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.
250KW / 10 = 25 + 3 = 28 als theoretischer Verbrauchswert auf 100 km
Diesen muß ich dann mit 25 multiplizieren, was ja dann theoretische 700mg ergibt. Davon ziehe ich dann 160mg ab - bleiben 540 mg. Diese mulitpliziere ich dann wieder mit 25 €. Das ergibt dann in meiner Welt 13500 € CO2-Steuer, wenn ich keinen Nachweis über Verbrauch oder CO2-Ausstoß habe????
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