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Verfasst: Mittwoch 15. Februar 2006, 12:22
von Americanpatriot
Vergiss den roten Monte Carlo!

Ich hatte einen 96er Suburban in den USA der fuhr wunderbar und war extremst zuverlässig. War ein Benziner, einen Diesel hatte ich noch nie also keine Ahnung.

Die Tahoes sind ja auch alles so teuer in Europa!!

Verfasst: Mittwoch 15. Februar 2006, 20:01
von Chevy Peter
Tom hat geschrieben:LKW Anmeldung ist von der Größe her sicher möglich. Ich kenn auch einen LKW zugelassenen Durango; und der ist ja noch ein Stückchen kleiner als der Suburban.
Möglicherweise mußt den Gepäckraum fix abtrennen und die 3. Sitzreihe "unschädlich" machen. Wie da die genauen Bestimmungen heutzutage sind, weiß ich nicht. Aber selbst umtypisieren sollte möglich sein.

Apropos, kannst du mir sagen, wie die Steuer für LKW typisierte Durangos / Suburbans berechnet werden würde? Die Info suche ich schon länger.
Genauso wie PKW - nur gibts bei LKW eine Höchstgrenze - 66? im Monat.
Ab ca 200 PS fährst mit der LKW bezogenen besser.

Verfasst: Donnerstag 16. Februar 2006, 11:06
von saskatchewan
Habe jetzt einige Infos betreffend Steuer bekommen:

1. Bei PKW oder Kombianmeldung sind die KW (PS) ausschlaggebend.

2. Bei LKW-Anmeldung mit weniger als 1 TO Nutzlast - Besteuerung nach Bonus-Malus-System

3. Bei LKW-Anmeldung mit mehr als 1 TO Nutzlast - Fixsteuersatz ohne Bonus-Malus-System.

LG,

saskatchewan

Verfasst: Donnerstag 16. Februar 2006, 15:35
von pandabully
Hi, das mit der Bonus malus is nich ganz richtig mein Blazer hat unter 1T
Nutzlast und ich hab keins auch das mit den PS stimmt nicht is vollkommen egal es geht einzig und allein um die Nutzlast bei mir ergab sich eine Versicherungsprämie von 287.61 Euro und eine Steuer von 676.75 Euro.

Lg Oli

Verfasst: Donnerstag 16. Februar 2006, 16:49
von cenzi
Cougar68 hat geschrieben:he jungs hab in wels im sommer immer wenn ich mitn cougar zum kerschbaumer gfahren bin so an stehen gsehen !!!

steht wennst von lambach auf da bundesstraße nach wels rein fährst genau gegeüber von mc donals bei dem autohändler !!! weiß leider ned mehr über des auto aber da cenzi weiss da vieleicht mehr !!!

dürft des fast des selbe baujahr sein und hat auch die selbe farbe wie der vom riekmann !!

mfg shorty !!! 8) 8)
der in wels is ein tahoe und kein suburban - also das kleinere modell.

meiner ansicht nach sollte ein suburban steuerlich genauso als "fiskal-lkw" zu behandeln sein wie zB ein transsport oder ein vw sharan. die anmeldung erfolgt dann ganz normal als PKW, allerdings bei vollem vorsteuerabzug. für diese steuerliche sonderbehandlung ist der laderaum, der hinter der zweiten sitzreihe verbleibt ausschlaggebend. vor der reform musste er 75cm lang sein, jetzt sollten es soweit ich mich erinnere 50cm sein. eine spezielle abgrenzung des laderaums ist dafür nicht erforderlich. die üblichen modelle dieser spezies sind in einem verordnungsblatt des ministeriums aufgelistet, seltene modelle am besten direkt beim finanzamt checken bzw. hilft dir dein steuerberater auch gerne weiter.

VIN

Verfasst: Donnerstag 16. Februar 2006, 18:48
von Chevy Peter
Versicherung nach Nutzlast - ist schon richtig aber Versicherungen bieten intern verschiedene Möglichkeiten an.
Ich meinte nur die motorbezogene KFZ Steuer bis 3,5 t für die gibt es eine Höchstgrenze von 66? pro Monat und die wird wie beim PKW nach PS gerechnet.

Verfasst: Donnerstag 16. Februar 2006, 22:22
von cenzi
Chevy Peter hat geschrieben: Ich meinte nur die motorbezogene KFZ Steuer bis 3,5 t für die gibt es eine Höchstgrenze von 66? pro Monat und die wird wie beim PKW nach PS gerechnet.
die höchstgrenze find ich im steuer-kodex nirgends. wennst mir sagst wo das steht wär ich dir sehr verbunden. davon hab ich echt noch nie was gehört.

es gab zu stempelmarken-zeiten eine höchstgrenze, aber seit der besteuerung nach leistung ist mir sowas nicht bekannt.

VIN

Verfasst: Freitag 17. Februar 2006, 12:05
von Tom
Mhh, ich versteh nur Bahnhof!
Was mich mal interessieren würde ist der Steuersatz pro kg oder Tonne Nutzlast (oder Gesamtgewicht, oder weiß nicht was), den ich für einen LKW typisierten Wagen zahlen muß.

Wenn die Sache mit der Höchstgrenze so stimmt, würde ich mir 30% Steuer ersparen und das wären schon viele Liter Benzin :wink:

Ich würd es einfach gerne mal durchrechnen.
Wiviel Zentimeter Platz oder was immer dann notwendig ist, ist für mich im Moment mal zweitrangig, solange ich nicht weiß, ob sich der Aufwand überhaupt lohnen würde.

Verfasst: Samstag 18. Februar 2006, 11:55
von Chevy Peter
http://www.bmf.gv.at/service/formulare/ ... gene%20LKW
Hab's erst suchen müssen!
Hoffe, das hilft Euch!

Verfasst: Samstag 18. Februar 2006, 13:41
von cenzi
ich kann mir ehrlichgesagt nicht vorstellen dass ein suburban oder ein durango in österreich mit mehr als 1.000kg nutzlast typisiert werden. also gilt da ganz normal die steuer für die leistung.

VIN

Verfasst: Samstag 18. Februar 2006, 14:27
von Chevy Peter
cenzi hat geschrieben:ich kann mir ehrlichgesagt nicht vorstellen dass ein suburban oder ein durango in österreich mit mehr als 1.000kg nutzlast typisiert werden. also gilt da ganz normal die steuer für die leistung.

VIN
5.3 Bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Pkw
und Kombi) beträgt die monatliche Steuer
^ bis 31. Mai 2000 5,50 S/0,399701 je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Motorleistung, mindestens
jedoch 55 S/3,997010 und höchstens 600 S/43,603701 .
^ ab 1. Juni 2000 8,30 S/0,603185 je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Motorleistung, mindestens
jedoch 83 S/6,031845 und höchstens 910 S/66,132279 .

Wohlgemerkt LKW typisiert!
Da steht doch nichts von Nutzlast?
Mein Van ist mit 145kw und 600 kg Nutzlast eingetragen und ich zahle ?66 Motorbezogene KFZ Steuer.

Verfasst: Sonntag 19. Februar 2006, 11:04
von Tom
Danke für den Link!
Diese Info muss ich mal studieren und dann schau ma mal :wink: