Kyle hat geschrieben:Ist die Schweiz nicht in einer Zollunion mit der EU?
Dann müssten doch (theoretisch) alle Waren zollfrei sein.
Die EU und die Schweiz (EFTA) gewähren sich gegenseitig Zollfreiheit unter den Voraussetzungen, daß die Waren in der EU oder in der Schweiz hergestellt wurden. Dazu brauchst du entweder die Ursprungserklärung auf der Rechnung (bis zu einer Wertgrenze von € 6.000,00) oder ab € 6.000,00 eine zollamtlich bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR1.
Wenn nachgewiesen werden kann, daß das Auto in Schinznach (Chrysler) oder Biel (GM) hergestellt wurde, könnte dafür eine EUR1 ausgestellt werden. Diese Nachweise müssen jedoch nachvollziehbar sein (Lieferantenerklärung des Herstellers), denn die EUR1 kann auf Ihre Richtigkeit vom Zollamt, bei welchem die Verzollung durchgeführt wird, geprüft werden.
In unserem Falle würde hier die Sammlungsgegenstände-Regelung zur Anwendung kommen, aber da gibt es seit kurzen auch unterschiedliche Auslegung der Regelung. Bitte im FAQ-Bereich nachlesen.
Bitte unbedingt vor Kauf und Import Rücksprache mit dem Zollamt halten!!