US-car aus Deutschland. Abschleppwagen mieten oder sonstwie?

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scareglow
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US-car aus Deutschland. Abschleppwagen mieten oder sonstwie?

Beitrag von scareglow »

Hallo!
Also ich hab ja hier schon gelesen dass das kein Problem ist ein US-car in Deutschland zu kaufen.
Wie schaut es dann mit der Überstellung aus. Was ist günstiger - selber irgendeinen Abschleppwagen MIETEN, oder gleich irgendwelche Profis beauftragen???
Ich bin mir sicher dass das der eine oder andere hier schon mal gemacht hat.
Gibt's vielleicht wen in Wien der Erfahrung damit hat und mir einen preisllichen Richtwert nennen kann, womit ich zu rechnen habe?!
Oder mir gleich einen günstigen "Abschleppfahrzeug-das-man-ohne-LKW-schein-lenken-darf-vermieter" verraten kann ;)
Danke im Voraus!


PS: hoffe das ist das richige Forum? Wenn nicht bitte verschieben ;)
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firestarter
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Beitrag von firestarter »

Ev. eine dumme Frage aber die Überstellung auf eigener Achse steht nicht zur Debatte?
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scareglow
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Beitrag von scareglow »

firestarter hat geschrieben:Ev. eine dumme Frage aber die Überstellung auf eigener Achse steht nicht zur Debatte?
hmm...dafür bräucht ich jemanden der mitfährt. so fängts mal an ;)
und dann noch ein überstellungskennzeichen... für's erste würde sich schon wer finden, aber ich kenn niemanden mit "blauen". und die grünen sind mir dann schon wieder etwas zu teuer...
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firestarter
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Beitrag von firestarter »

Überstellungskennzeichen kannst du dir auch direkt in D besorgen - die kosten dort fast nichts.

Und du kannst auch mit der Bahn anreisen und das Kfz alleine holen - die Bahnkarten sind dann schon etwas teurer... :-/
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scareglow
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Beitrag von scareglow »

firestarter hat geschrieben:Überstellungskennzeichen kannst du dir auch direkt in D besorgen - die kosten...
Ist das nicht umständlich?!
Wollte das 'rein-raus'mässig (*haha*) erledigen, ohne dort noch Papierkram erledigen zu müssen.
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Beitrag von cenzi »

wie schon geschrieben, überstellung auf eigener achse ist sicher am günstigsten! abschleppwagen werden zu 99% gar nicht verliehen, weil sie einfach zu teuer sind und auch technisch zu aufwendig, als dass man sie jemandem überlassen würde, der damit keine erfahrung hat. falls du das auto abschleppen lassen möchtest, dann könntest du zB bei www.schlepp-mich.org anfragen.

ansonsten gibt's noch die variante mit anhänger, die kann man doch öfters mal wo mieten, allerdings ist da der E-schein voraussetzung und ein starkes zugfahrzeug wirst auch brauchen.

überstellungskennzeichen solltest du dir unbedingt in .de besorgen. am besten nicht die kurzzeitkennzeichen mit gelbem rand, sondern die export-kennzeichen mit rotem rand - die gelten je nach landkreis bis zu 2 oder 3 monate, sollte also auch ausreichen für die zeit bis zur typisierung etc. kosten: cirka 100 euro. die gelben gibts schon ab 40, gelten aber maximal eine woche.
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Beitrag von Flosn »

schlepp-mich.org schleppen aber feine sachen 8) 8)


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Toaschtn
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Beitrag von Toaschtn »

cenzi hat geschrieben: überstellungskennzeichen solltest du dir unbedingt in .de besorgen. am besten nicht die kurzzeitkennzeichen mit gelbem rand, sondern die export-kennzeichen mit rotem rand - die gelten je nach landkreis bis zu 2 oder 3 monate, sollte also auch ausreichen für die zeit bis zur typisierung etc. kosten: cirka 100 euro. die gelben gibts schon ab 40, gelten aber maximal eine woche.
Bei den Roten Ausfuhrkennzeichen, muss der Wagen einen gültigen TüV haben :wink:
Ausfuhrkennzeichen (Roter Rand)

Fahrzeuge, die definitiv aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, überführt man am besten mit Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt). Es ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken, in den das Ablaufdatum untereinander schwarz eingeprägt ist.
Zuständig für die Ausgabe des Ausfuhrkennzeichen sind die Kfz-Zulassungsstellen / Straßenverkehrsämter.

Bitte beachten Sie, daß Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Prüfplakette (§ 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO) noch mindestens bis nach Ende des gewünschten Zeitraums gültig ist. Sollte die Prüfplakette abgelaufen sein, muß erst ein "vereinfachtes technisches Gutachten" bei der zuständigen technischen Prüfstelle gemacht werden.

Für ein Fahrzeug, das auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll, muß eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die ARISA-Haftpflichversicherung für Ausfuhrkennzeichen kostet

für einen Pkw/ein Wohnmobil
80 EUR für 15 Tage
160 EUR pro Monat

für ein Motorrad
40 EUR für 15 Tage
55 EUR pro Monat

für einen Lkw/eine Zugmaschine/einen Sattelschlepper
230 EUR für 15 Tage
415 EUR pro Monat

für ein Fahrrad mit Hilfsmotor/ein Moped
25 EUR für 15 Tage
35 EUR pro Monat

für einen Omnibus
230 EUR für 15 Tage
415 EUR pro Monat

für einen Anhänger/einen Wohnanhänger
40 EUR für 15 Tage
55 EUR pro Monat
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muß für mindestens 15 Tage und kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden; eine Internationale Grüne Versicherungskarte wird dabei mit abgegeben. Nur für den Zeitraum, für den die Versicherung abgeschlossen wurde, wird auch das Kennzeichen von der Zulassungsstelle ausgegeben - also für mindestens 15 Tage und höchstens für 12 Monate.

Der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Paß oder Personalausweis
- Versicherungspolice
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) und, falls das Kfz noch zugelassen ist,
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( früher: Zulassungsschein)
- TÜV- und AU-Protokoll, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegt
- Außerbetriebsetzung (bei abgemeldeten Fahrzeugen)
- evtl. alte Nummernschilder

Sie bekommen von der Zulassungsstelle:
- das amtliche Ausfuhrkennzeichen
- die zeitlich befristete Zulassungsbescheinigung Teil I

Gebrauchte Fahrzeuge, die auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden sollen, müssen immer bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorgefahren werden, bei Neufahrzeugen, die direkt vom Händler zur Ausfuhr vorbereitet werden, wird meist darauf verzichtet.

Fahrzeuge, die mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuerpflicht befreit, wenn die Ausfuhr innerhalb von drei Monaten geplant ist, d.h., wenn das Ausfuhrkennzeichen für maximal drei Monate beantragt wird. Die Befreiung von der Kfz-Steuer entfällt jedoch, wenn das Ausfuhrkennzeichen für länger als 3 Monate beantragt wird. In diesem Fall wird der Antragsteller zunächst von der Zulassungsstelle zum örtlichen Finanzamt geschickt, wo er einen Steuerbescheid über den vollen Zeitraum, für den er das Ausfuhrkennzeichen möchte, bekommt.

Wenn er die auf dem Steuerbescheid geforderte Kfz-Steuer bei einer Bank oder Sparkasse eingezahlt hat, wird ihm - nach Vorlage des Einzahlungsbelegs und des Steuerbescheids - von der Zulassungsstelle das gestempelte Ausfuhrkennzeichen und der Internationale Zulassungsschein ausgehändigt.

Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung der MWSt zugestimmt hat, muß es mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU stattfindet, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen, die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWSt zu beantragen.

quelle: ADAC
Ich empfehle daher das Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand)
Verkauf eines Fahrzeuges nach Österreich / Umzug nach Österreich


Die Mitnahme oder der Verkauf eines Fahrzeuges von einem Land der Europäischen Union in ein anderes ist kein Zoll- und kein Grenzvorgang mehr. Nur für Neufahrzeuge ist die Mehrwertsteuer immer dort zu entrichten, wo das Fahrzeug als "neu" im Sinne der EU-Definition, also mit weniger als 6000 km oder weniger als 6 Monate Inbetriebnahme, zugelassen wird.

Für privat im Ausland gekaufte Fahrzeuge wird von den österreichischen Zulassungsstellen oft noch immer eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages verlangt, obwohl sie nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.

Überführung
Mit normaler deutscher Zulassung:
Sie ist immer dann ausreichend, wenn das Fahrzeug im Rahmen eines Umzugs nach Österreich gebracht wird und kein Halterwechsel stattfindet.

Mit deutschem Ausfuhrkennzeichen (Roter Rand) siehe auch oben :wink: :
Es wird von der deutschen Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) ausgegeben. Vorzulegen sind der deutsche Fahrzeugbrief (Neu: Zulassungsbescheinigung Teil II) und eine spezielle Kurz-Haftpflichtversicherung (ARISA), die in jeder ADAC Geschäftsstelle abgeschlossen werden kann. Die TÜV-Plakette muss noch gültig sein.

Mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand):
Voraussetzung um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, ist nur der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die u.a. in jeder ADAC-Geschäftsstelle abgeschlossen werden kann und ein gemeldeter Wohnsitz in einem Land der EU. Bei der Zulassungsstelle müssen keine Fahrzeugpapiere vorgelegt und keine Angaben zum Fahrzeug gemacht werden.


Zulassung
Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben oder dort einen gründen, müssen die Ummeldung des Fahrzeuges genau genommen innerhalb von 1 Monat nach der Einfuhr, bzw. nach der Wohnsitznahme beantragen. Die Kfz-Zulassungsstellen werden in Österreich von den Kfz-Versicherern betrieben. Die Anschrift Ihrer nächstgelegenen Zulassungsstelle finden Sie unter www.vvo.at .

Das österreichische Zulassungsverfahren wurde ab 01.Juli 2007 grundlegend geändert. Ein Fahrzeug kann seitdem nur dann erstmals in Österreich zugelassen werden, wenn seine technischen Daten in der neu eingeführten Genehmigungsdatenbank eingetragen sind.

Die bisher auch für ganz junge Gebrauchtwagen mit CoC zwingend vorgeschriebene Vorführung bei der Typisierung darf nicht mehr verlangt werden.

Nur Gebrauchtfahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) - in der Regel vor Baujahr 1997 - brauchen nach wie vor den sog. „Einzelgenehmigungsbescheid“ der Typisierungsstelle. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht, d.h. die Typisierungsstelle kann die Genehmigung verweigern und damit die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und die Zulassung des Fahrzeuges in Österreich unmöglich machen!

Für Neufahrzeuge und jüngere Gebrauchte ab Baujahr 1997, die eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) haben, müssen die Fahrzeugdaten unbedingt vor der Zulassung in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. Dies geschieht entweder durch den Hersteller selbst bzw. dessen österreichischen Generalimporteur oder durch die Typisierungsstelle der jeweiligen Landesregierung. Kontaktadressen sind beim ÖAMTC erhältlich!

Für Gebrauchte, die älter als drei Jahre sind, muss außerdem ein aktuelles TÜV-Protokoll über eine erfolgreiche (deutsche!) HU und AU oder ein positives Gutachten nach § 57 a von einer österreichischen Prüfstelle vorhanden sein

Kosten: Die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank kostet mindestens 77 €, wenn sie durch die Landesregierung erfolgt, durch den Generalimporteur kostet sie je nach Hersteller zwischen 118 und 300 €.

NOVA: Für alle Fahrzeuge, die neu oder gebraucht, erstmals in Österreich zugelassen werden, wird eine Zulassungssteuer (NOVA) verlangt – siehe unten. Sie muss nach der Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und vor der Zulassung bezahlt werden, sonst darf die Zulassungsstelle nicht tätig werden. Die NOVA ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu zahlen, das entsprechende Formular ist dort und bei den Zulassungsstellen erhältlich.

Kfz-Steuer: Zusammen mit der jährlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie wird in Österreich eine „Motorbezogene Versicherungssteuer“ für fast alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t erhoben.
Berechnungsformel für Pkw :(Motorleistung in kW – 24) x 0,550 = Steuer pro Monat in € Beispiel: PKW mit 100 kW (136 PS): 100 – 24 = 76 x 0,550 = 41,80 € monatlich x 12 = 501,60 € jährlich


Abmeldung
Wenn das Fahrzeug mit regulärer deutscher Zulassung nach Österreich überführt und dort umgemeldet wurde, behält die österreichische Zulassungsstelle üblicherweise die deutschen Kennzeichen und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ein und schickt eine Bestätigung der Ummeldung an das deutsche Kraftfahrtbundesamt. Versichern Sie sich trotzdem, dass dies auch wirklich geschieht, denn sonst müssten Sie sich die Kennzeichen und Fahrzeugpapiere zurückgeben lassen um selbst in Deutschland abmelden zu können. Ihren Kfz-Versicherer sollten Sie in jedem Fall selbst benachrichtigen.


NoVA: Neues in der Pkw-Besteuerung
Änderungen in den Bonus-Malus-Regelungen

Die NoVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%. Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:

Benzin-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz

Diesel-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz

Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:

1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2

Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-

120 – 180g/km: keine Änderung

ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25,- Malus!!!

Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.

2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe

Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-

Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-

Alternativantriebe: Bonus500,- (gegengerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten bei
Hybrid-, E85-, Erdgas-, Flüssiggas-, Wasserstoff-Antrieb)

Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- € pro kW über 100.

Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.

3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw

Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.

Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).

Die genannten Beträge sind noch ohne MwSt – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.

Quelle: www.oeamtc.at .
LG und viel Glück :)
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firestarter
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Beitrag von firestarter »

Ich hab nur Erfahrung mit den Kurzzeitkennzeichen gemacht, das funktioniert folgendermaßen:

1) Im Vorhinein eine Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarte besorgen. Die kann man online bei diversen Versicherungsvertretern aus D ordern, beispielsweise bei http://www.nondos.com/ und die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 50 EUR.

2) Reisepass nicht vergessen. Dann kann man schon auf das nächste Bürgeramt in Deutschland schauen und dort bekommt man dann - je nachdem, wie viel dort los ist - umgehend die Papiere für die Kurzzeitkennzeichen. Eine Verwaltungsgebühr von ca. 10 EUR ist zu zahlen.

3) Dann noch zum Schildermacher (war in meinem Fall quasi beim Bürgeramt ums Eck) und die Schilder für ca. 10 EUR machen lassen. Die gelten dann aber nur für 5 Tage.

Das wäre die "Rein-raus-Lösung". Es wird dann allerdings mühsam, wenn du hier keinen adäquaten Stellplatz hast (sprich, wo du das Kfz auch ohne Schilder stehen lassen kannst) und die Fahrten betreffend die Einzelgenehmigung darf man auch nicht vergessen. Da braucht man dann erst wieder Schilder...
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scareglow
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Beitrag von scareglow »

Vielen Dank für die ausführlichen Infos!
Jetzt weiß ich Bescheid ;)
Sache ist nur die dass das Auto seit gut 10 Jahren nicht mehr angemeldet war...
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kamp
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Beitrag von kamp »

wo genau steht das auto in deutschland? eine möglichkeit wäre der autozug, einfach mal auf der öbb seite informieren. geht zwar nur von ein paar städten weg, aber wennst glück hast...

hab meinen charger von berlin auch mitm autozug nach wien gebracht und bin dann mit deutschen kurzzeitkennzeichen von wien nach kapfenberg gefahren.
MfG Kamp
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Monte70
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Beitrag von Monte70 »

damit die Sache rund wird, würde ich auch bei den Autospeditionen anrufen.
Hoedlmayr, Frikus oder Lagermax machen dir gerne ein Angebot und dann hast am allerwenigsten Stress.
Keep on cruisin

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superbee
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Beitrag von superbee »

ich hab beide autos mit spedition bekommen,war viel günstiger als Kennzeichen+Kurzzeitversicherung+Benzin+Risiko.

Ich hab von Köln bis Wien 1070, 450 Euro bezahlt.
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Beitrag von scareglow »

Aaah. cool, dann werd ich das am ehesten auch so machen.
Steht irgendwo in Bayern.
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Beitrag von kamp »

bayern? dann würd ich persönlich lieber selber fahren
MfG Kamp
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