Habe gerade im forum gestöbert und beim chevy van thread, auf "Mindestbereifung" gestoßen.
Ist das jetzt korrekt wenn ich "Mindestbereifung" von angenommen 195/75 14 drinnenstehen hab, auch größere bzw. breitere Reifen ohne zu "typisieren" montieren kann?
ok! ich habe zwar mindestbereifung drinnenstehen. die angabe der reifen lautet, zb.:195/75 14 also muss da "wahlbereifung" mitdazu drinnenstehen damit ich keine probs mit den bullen hab??
na wenn mindestbereifung drinnen steht hast du einen freibrief sozusagen sofern nix über steht ... schleift ... usw wird dir niemand was antun sozusgaen *g*
kommt drauf an was im typenschein steht .... wenn drinnensteht mindestberiefung xxx/xx/xx ... dann solltest du das auch im zulassungsschein nachtragen oder bzw austagen lassen .... meistens verschwitzen dass die damen bei der anmeldung weil das eher selten vorkommt dass sowas noch eingetragen ist ... einfach nachguggn und umtragen lassen ...
Im Zulassungsschein ist bei mir bei Bereifung nichts eingetragen.
In der Einzelgenehmigung hab ich die "Mindestbereifung" stehen.
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
das was du da eingekreist hast ist ein teil des genormten vordrucks .... das feld daneben wird manuell beschriftet ... und da wird das dann vermekrt ...