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airride system / Luftfahrwerk

Verfasst: Freitag 25. September 2009, 23:05
von gerhard köberl
Hallo,

Da die Blattfedern Chevy Blazer S10 vom ansprechverhalten doch etwas antiquirt sind überlege ich einen umbau auf "Shock Waves" System.
Mir geht es NICHT um Tieferlegung sondern um fahrkomfort (soft ride)

www.hotrodsusa.com




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Hat hier schon wer Erfahrung mit so einem Fahrwerk und muß ich das typisieren lassen wenn die Bodenfreiheit gleich bleibt?

Gruß
Gerhard

Re: airride system / Luftfahrwerk

Verfasst: Samstag 26. September 2009, 01:00
von SilveradoRacer
gerhard köberl hat geschrieben:Hallo,





Hat hier schon wer Erfahrung mit so einem Fahrwerk und muß ich das typisieren lassen wenn die Bodenfreiheit gleich bleibt?

Gruß
Gerhard
mhm das einzutragen bauchst einen kompetenten ziviltechniker der sich das mal ansieht .... gehen tuts aber .. hab da schon ein paar gesehen ...

lg tom

Verfasst: Samstag 26. September 2009, 12:09
von lowrider
fährt sich gut - eintragung kannst vergessen, in österreich

Verfasst: Samstag 26. September 2009, 13:42
von SilveradoRacer
grüße ... mein chef hats eingetragen bei seinem pick up ... weil er einen wohnmobilausbau öfters oben hat.... hinten luftfahrwerk komplett .....

sollte bei so einem auto und bei diesem zweck kein problem darstellen ...

lg tom

Verfasst: Samstag 26. September 2009, 15:05
von ZTYP
kennt sich e keiner aus beim Pickerl.......sagst halt das is Original :wink:

Verfasst: Samstag 26. September 2009, 15:53
von D.I.Cruiser
So is es,kennt sich ja eh keiner aus.

Aber eintragen müsstest du es.

Verfasst: Samstag 26. September 2009, 23:20
von gerhard köberl
Danke für eure INFOs.

Habe gerade den österr. EINZELGENEHMIGUNGSBESCHEID studiert.
Also über das Fahrwerk bzw Federung steht kein einziges Wort drinnen.
Meiner Meinung nach muß ich nur etwas eintragen wenn es mit der Einzelgenehmigung nicht übereinstimmt!-

Das Fahrzeug wurde in Californien 1991 verkauft und gefahren, von einem Deutschen importiert, wechselte 5x den Besitzer dort und wurde von mir nach Österreich importiert. Also, wann, wer, wo, was, verändert hat und was original ist, ist nicht mehr nachvollziehbar. Wenn die Änderungen profesionell aussehen muß die auch nicht für Besitzer erkennbar sein.
Beim Pickerl §57a wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges überprüft. (dem is a wurscht nur o.k. muß es sein)

Als Führerscheinbesitzer muß ich in Österr. kein KFZ Sachverständiger sein, den manche wissen nicht einmal obs Benzin oder Diesel einfüllen müssen.

Gruß

Gerhard

Verfasst: Samstag 26. September 2009, 23:57
von SilveradoRacer
genau meine meinung :-)

Verfasst: Sonntag 27. September 2009, 19:15
von rene74
gibts da nicht den spruch: "unwissenheit schützt vor strafe nicht"... :?: :?: :?: nur mal so als denkanstoß.