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Cadillac 1969 Zulassungs Auflage

Verfasst: Mittwoch 24. April 2013, 21:51
von lodekka
Hallo ...
Bin Heute mit meinem 1969 Deville in ne Kontrolle geraten..
und promt eine Anzeige ausgefasst wegen ein Eintrag im Zulassungsschein = Auf Grund der Technischen Beschaffenheit (Energieverbrauch und Schadstoffemission) darf das Fahrzeug nur im Rahmen von Oldtimerveranstaltungen und dergleichenverwendet werden.
hab keine Oldtimerzulassug zahl viel geld und darf nicht fahren ?
Bin jetzt seit 2008 unterwegs und niemand hat das angesprochen.
bis auf den Einen, der mich nimmer auf der Strasse sehen will..
Wer hat eine gute Idee oder die selben Probleme gelöst ??
Christian

Verfasst: Mittwoch 24. April 2013, 21:58
von Gustavltd
Auf Grund der Technischen Beschaffenheit (Energieverbrauch und Schadstoffemission) darf das Fahrzeug nur im Rahmen von Oldtimerveranstaltungen und dergleichenverwendet werden.
So wie ich das verstehe brauchst du für den Wagen eh keine Zulassung mehr, denn die meisten Veranstaltungen und dergleichen finden eh auf Privatgelände statt.

Schau das Du zu Probekennzeichen kommst und melde den Wagen ab, sparst dir auch einiges an Geld und wenn Dich ein Sheriff aufhält kommst/fährst Du gerade zu so einer Veranstaltung.

lg Gus

Verfasst: Mittwoch 24. April 2013, 22:05
von lodekka
Is auch nicht besser . probekennzeichen sind für die wie ein rotes Tuch..
da hab ich schon genug strafen gezahlt.
Das muss raus aus der zulassung..
lg Christian

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 07:56
von bonneviller
hi christian,

wieso strafen gezahlt?
nach einigen verfehlungen wird doch das pkz abgenommen, oder nicht?

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 08:43
von lodekka
hallo, Anzeige folgt . weiß noch nicht was drinnen steht..

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 09:03
von superbee
Noch nie gehört so einen Müll.

Was für eine Zulassung hast du? Eine für historische Fahrzeuge oder eine normale?

Wart auf die Anzeige und schau was drin steht, ich wüsste nicht was da die Rechtsgrundlage sein sollte.

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 09:21
von marvin
Ich kann mich schon an so 'eingeschränkte Zulassungen' erinnern, zB ein Hot Rod hatte eine Zulassung, in der stand, dass er nur für 'Werbezwecke bzw im Zuge von Werbeveranstaltungen' auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.

Wenn der Cadillac so typisiert worden ist, wird das im Zulassungsschein immer drinstehen und führt im Falle der Übertreteung zu einer Verwaltungsstrafe - ist nichts anderes als zu breite Reifen etc.
Um das 'rauszubekommen', wird man wohl umtypisieren bzw neu typisieren müssen.

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 09:37
von sascha1982
sollte ja kein problem sein einen 69er caddy wenn er original ist als historisches fzg umzutypisieren.

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 12:24
von Kapitänkurtl
Ich habe einen 66er Kapitän und fahre ihn normal auf Wechselkennzeichen das hab ich noch nie gehört.

Einzige Einschränkung kann sein bei den Umweltzonen (Graz z.B. oder Salzburg) aber das müsste am Stadtrand angeschrieben sein!

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 13:59
von marvin
Nö...es gibt viele Fahrzeuge in Österreich, die aus welchen Gründen auch immer, eingeschränkte Zulassungen haben - oft bei Landmaschinen zu finden (auf öffentlichen Straßen nur mit Begleitfahrzeug oder abmontierten Mähmessern etc...) und dieser Caddy ist so ein Fahrzeug.

Für dieses konkrete Auto gelten diese im Zulassungsschein angeführten Beschränkungen, solange das nicht geändert wird.
Warum der so typisiert wurde, weiß ich nicht, aber ich nehme mal an, dass das damals die schnellste und einfachste Variante war, aktuelle Zulassungsvorgaben zu umgehen.

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 16:57
von ami74
stell bitte mal die zulassung und typenschein ein, würd uns alle interessieren was da drinnen steht! danke

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 18:08
von superbee
ami74 hat geschrieben:stell bitte mal die zulassung und typenschein ein, würd uns alle interessieren was da drinnen steht! danke
oder zumindest den Wortlaut

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 18:58
von Günther-C3
So einen Käse hab ich ja überhaupt noch nie gehört :shock: Entweder du hast den Deville auf historisch typisiert, dann darfst du 120 Tage im Jahr damit herumfahren, oder der Deville war schon immer in Österreich angemeldet und dann hast eh keine Auflagen.
Also entweder das Auto ist Sicher für den Strassenverkehr oder eben nicht, egal ob ich nur auf eine Veranstaltung fahre oder nicht.
Zeig doch mal den Typenschein/Einzelgenemigng, würd mich brennend interessieren welcher TÜVler sowas einträgt....

Günther

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 19:28
von piperman
Vielleicht wollten Sie einfach nur ein Fahrtenbuch sehen ?

Verfasst: Donnerstag 25. April 2013, 21:00
von lodekka
Hello.. alle
ist nicht als historisches Fahrzeug typisiert.
muss auch demnach kein Fahrtenbuch führen,
die Typisierung war 1992 erstzulassung aber erst 2008 ,scan das und hängs noch an.
Was mich wundert is der satz generell..im rahmen oder dergleichen.
Wie soll das gehen ..
ich mach eine oldtimerausfahrt = ist dergleichen.. und meine veranstaltung alleine.
steht ja nicht das öffendlich sein muss ,oder ich ein nachweis mitführen muss.
werd mal abwarten was kommt....