Fahrtenbuch

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Moderator: superbee

bulwei
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Fahrtenbuch

Beitrag von bulwei »

Hallo Leute gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung für den genauen Eintrag ins Fahrtenbuch?Es reicht ja nur das Datum zum eintragen um zu sehen ob man die 120 Tage nicht überschreitet oder?
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Harry
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Beitrag von Harry »

Ausgangspunkt-Ziel.
Datum
Km

Fertig.
I dont think so , TIM!
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Corvetteonly
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Beitrag von Corvetteonly »

Fahrtenbuch ähnliche Aufzeichnung, ich trage nur Datum und Start-Ziel ein, wobei ich nur Wien-Nö schreibe.

Mich hat noch nie wer nach dem Fahrenbuch gefragt, hatte erst letzte Woche eine Kontrolle. Es geht mM nach ja nur um den Nachweis der 120 Tage.
keksi
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Beitrag von keksi »

doch das gibt es! für dich nicht wichtig wenn dir die blauen nicht gefallen aber ich als Besitzer kann vom Finanzamt vorgeladen werden und muss laut Fahrtenbuch beweisen wer wann warum und wohin er gefahren ist! kann ich das nicht gibt es eine Verwarnung und beim 2 mal eine anzeige mit Geldstrafe von 180€ für Besitzer und fahrer
dodge02
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Beitrag von dodge02 »

keksi, ich glaub da gehts um Oldtimer Fahrtenbuch, nicht um blaue Taferl....
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Beitrag von sascha1982 »

und das Fahrtenbuch ist lt Finanz ein dokument, 7 jahre aufzubewahren.
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superbee
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Beitrag von superbee »

bulwei
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Beitrag von bulwei »

Also Datum,Ausgangspunkt-Ziel das reicht ja oder?Muss man wirklich noch km und zweck der fahrt auch eintragen?
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roland-1
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Beitrag von roland-1 »

bulwei hat geschrieben:Also Datum,Ausgangspunkt-Ziel das reicht ja oder?Muss man wirklich noch km und zweck der fahrt auch eintragen?

Nein, reicht lt. Gesetz nicht (siehe Auszug unten aus dem Link von superbee).
In der Praxis hat mich aber auch noch nie jemand nach einem Fahrtenbuch gefragt.
Ich führe heuer erstmals eines, da ich es bereits seit Anfang an "blanko" mit mir rumführe. Natürlich nirgends registriert, das habe ich ja noch gar nie gehört.
Ich trage ein: Datum - Ziel - km und das Ganze normalerweise erst nach der Fahrt.
Ist zwar nicht ganz korrekt, aber auf diese Diskussion lasse ich es ankommen.

lg Roland

2.3. Zeitliche Fahrbeschränkungen:
2.3.1. Zur Minimierung der Umweltauswirkungen ist bei historischen Kraftfahrzeugen grundsätzlich vorzusehen,
dass ein maximaler Einsatz an 120 Fahrtagen für Kraftwagen und von 60 Fahrtagen für Krafträder nicht
überschritten wird. Es bestehen drei Möglichkeiten, die zeitlichen Beschränkungen nachzuweisen.
1) Nachweis über einen speziellen Versicherungsvertrag, sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der
Behörde (kostengünstigste Methode),
2) Nachweis über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät,
BM für Verkehr, Innovation und Technologie,BMVIT 02.05.2006
www.ris.bka.gv.at Seite 5 von 5
3) Nachweis über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch.
2.3.2. Zur Ausstellung von Fahrtenbüchern für historische Fahrzeuge sind ausschließlich die folgenden Vereine
ermächtigt: ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV.
Die Listen der registrierten Fahrtenbücher sind auf Verlangen der Behörde von den Vereinen vorzulegen.
2.3.3. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt
ausgefüllt sein muss. Diese Eintragungen müssen das Datum, den Zweck der Fahrt und den Startort enthalten.
Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig
mitzuführen und den Straßenaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen. Das Fahrtenbuch ist 5 Jahre
aufzubewahren. Bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57 a KFG 1967 darf das Vorhandensein des
Fahrtenbuches überprüft werden.
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superbee
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Beitrag von superbee »

Ich habe ein ÖAMTC Buch, darin kann man glaub ich den Zweck gar nicht eintragen...ausser das ankreuzen von "Privat" oder "Dienstlich" reicht dafür aus :gruebel:
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dekatee
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Beitrag von dekatee »

in meinem fahrtenbuch für die "blauen" stehn so viele abartige fahrzeuge und deren namen das es nach ganz kurzer zeit nur noch nette gespräche mit den rennleitern über den ein oder anderen flitzer gibt und alles andere drumherum nur noch nebenrollen spielt.

delorean, tesla, königsegg, buggy, usw. sind gern diskutierte fortbewegungsmittel.
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roland-1
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Beitrag von roland-1 »

Wobei ich schon denke, dass es einen Unterschied zwischen dem Fahrtenbuch für die blauen Taferln und dem für Oldtimer gibt.
Rein aus der Relevanz-Sicht der Exekutive, meine ich.

Bei den Oldtimern geht es ja nur um die 120 Tage.
Und wenn das Auto (z.B. bei mir) nur 180 Tage pro Jahr angemeldet ist, müsstest die erstmal annähernd zusammenbringen.
Es werden wohl nur ganz wenige sein, die den Oldtimer als quasi Alltagswagen nutzen - und wenn, dann müssen sie ihn halt "normal" anmelden.
Der einzige Vorteil in Österreich ist ja das 2-Jahres-Intevall beim Pickerl bei historischen Fahrzeugen.

lg
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Beitrag von Toaschtn »

roland-1 hat geschrieben:Es werden wohl nur ganz wenige sein, die den Oldtimer als quasi Alltagswagen nutzen - und wenn, dann müssen sie ihn halt "normal" anmelden.


Was leider nicht immer geht, da bei vielen nur eine Oldtimer Zulassung in AT möglich ist :wink:
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bulwei
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Beitrag von bulwei »

Bei oldtimer geht's ja rein um die 120 Tage....und da müsste rein schon datum reichen
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Kapitänkurtl
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Beitrag von Kapitänkurtl »

Nein gibt's nicht, Datum, KM und Zweck reichen.

Soll nur nachzuvollziehen sein das er nicht mehr als 120 Tage gefahren wird.

....und besser in Papierform - nicht elektronisch!
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