das hätte den vorteil, dass ich mich nicht an die 120 tage / jahr halten müsste
Was machen bei grossen Felgen?
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deni hat geschrieben:schon klar, aber mein plymi zb ist als historisches kfz typisiert. ich glaube nicht, dass es möglich wäre, den als normales kfz typisieren zu lassen, nur dass ich zb. andere felgen draufpacken kann.
das hätte den vorteil, dass ich mich nicht an die 120 tage / jahr halten müsste
ich weiß zwar nicht, wie oft du deinen plymi nutzt, aber im zweitwagen-betrieb sind die 120 Tage für mich ausreichend.
Weiters sehe ich in der historischen Regelung einen gewissen Schutz gegenüber ev. Regelungen, die gegenüber einem "normal" typisierten Auto ganz andere Auswirkungen (ev. Zulassungsverbot) hätte.
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zb abgaswerte oder lautstärke
ja, die 120 tage habe ich heuer auch nicht zusammengebracht, aber ich hab mir abends immer überlegt, ob ich es sich "rentiert" für eine halbe stunden nen ganzen tag zu "verbrauchen"
wobei sie mir ja zuerst mal nachweisen müssen, dass ich mehr als 120 tage gefahren bin, ohne fahrtenbuch
ja, die 120 tage habe ich heuer auch nicht zusammengebracht, aber ich hab mir abends immer überlegt, ob ich es sich "rentiert" für eine halbe stunden nen ganzen tag zu "verbrauchen"
wobei sie mir ja zuerst mal nachweisen müssen, dass ich mehr als 120 tage gefahren bin, ohne fahrtenbuch
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deni hat geschrieben:zb abgaswerte oder lautstärke
ja, die 120 tage habe ich heuer auch nicht zusammengebracht, aber ich hab mir abends immer überlegt, ob ich es sich "rentiert" für eine halbe stunden nen ganzen tag zu "verbrauchen"
wobei sie mir ja zuerst mal nachweisen müssen, dass ich mehr als 120 tage gefahren bin, ohne fahrtenbuch
vielleicht stellens extra für dich ein Kontrollorgan ab, ich wüsste da ein paar Kapazitäten
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deni hat geschrieben:zb abgaswerte oder lautstärke
ja, die 120 tage habe ich heuer auch nicht zusammengebracht, aber ich hab mir abends immer überlegt, ob ich es sich "rentiert" für eine halbe stunden nen ganzen tag zu "verbrauchen"
wobei sie mir ja zuerst mal nachweisen müssen, dass ich mehr als 120 tage gefahren bin, ohne fahrtenbuch
sorry aber du musst beweisen das du nur 120 tage gefahren bist
versicherungsbestätigung wenn du das fahrzeug angemeldet bzw. wieder in betrieb gegangen bist und das darf max 120 tage her sein
oder fortlaufendes fahrtenbuch mit kmstand vor und nach abfahrt datum uhrzeit fahrstrecke usw....
und das ist leicht nachvollziehbar
gruss aus tirol eci
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Hallo ,
hier ein auszug von der öamtc homepage über oldtimer:
Fahrbeschränkung:
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragung muss das Datum, den Zweck der Fahrt und den Standort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und 5 Jahre aufzubewahren. Neben der Fahrtenbuchaufzeichnung gibt es zusätzlich die Möglichkeit über einen speziellen Versicherungsvertrag, sowie der Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde und den Nachweis über einen Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät.
mike
hier ein auszug von der öamtc homepage über oldtimer:
Fahrbeschränkung:
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragung muss das Datum, den Zweck der Fahrt und den Standort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und 5 Jahre aufzubewahren. Neben der Fahrtenbuchaufzeichnung gibt es zusätzlich die Möglichkeit über einen speziellen Versicherungsvertrag, sowie der Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde und den Nachweis über einen Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät.
mike
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frage an die allgemeinheit - wer wurde schon mal mit seinem historischen kfz angehalten und nach dem fahrtenbuch gefragt?
eci - versicherungsbestätigung bringt meiner meinung nichts, da ich das auto mehr als 120 angemeldet habe, was ja aber nicht automatisch bedeutet, dass ich jeden tag damit fahre.
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Ich war beim Öamtc und hab schon an mehreren Stellen gefragt. Fahrtenbuch muss man dabei haben und die Fahrten sollten vor Fahrantritt schon eingetragen sein.
Ich machs zumindest so, schreib aber nur Datum und Abfahrtsort vor Fahrantritt rein. Wenn ich wieder zurück komme auch noch das Ziel....km schreib ich aber keine rein.....
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deni hat geschrieben:
eci - versicherungsbestätigung bringt meiner meinung nichts, da ich das auto mehr als 120 angemeldet habe, was ja aber nicht automatisch bedeutet, dass ich jeden tag damit fahre.
habe ich ja geschrieben
[quote="eci]
versicherungsbestätigung wenn du das fahrzeug angemeldet bzw. wieder in betrieb gegangen bist und das darf max 120 tage her sein
[/quote]
gruss aus tirol eci
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