Typisierung / Zulassung in Österreich bei EU- Import
Moderator: superbee
- michael27
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Typisierung / Zulassung in Österreich bei EU- Import
"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist nun klargestellt, dass sämtliche Fahrzeuge, die im EU-Raum bereits einmal zum Verkehr zugelassenen waren, nach einem Import auch in Österreich ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden müssen"
Das könnte für viele von uns interessant werden !
Hier der Link zum dazugehörigen ÖAMTC- Artikel:
http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1137479&menu_active=25&hppos=4
Nun zu meiner persönlichen Situation:
Ich habe ja vor einigen Wochen einen 56er Pontiac Chieftain aus England importiert, welcher dort schon die letzten 20 Jahre angemeldet - und somit zum Verkehr zugelassen - war.
Nachdem ich den ÖAMTC- Artikel gelesen habe, habe ich heute bei der NÖ Landesregierung angerufen wo mir der freundliche Beamte mitgeteilt hat, dass er davon noch Nichts gehört hat und ich für mein Fahrzeug auf jeden Fall ein Gutachten eines Ziviltechnikers benötigen werde, weil die Daten in den englischen Papieren für eine Genehmigung in Österreich nicht ausreichend sein werden !
Ich habe daraufhin die Rechtsabteilung des ÖAMTC angerufen und die Leute dort haben mich ersucht, dass ich Ihnen die Situation schriftlich schildere und auch gleich alle vorliegenden Papiere zum Pontiac mitsenden soll. Das werde ich jetzt am Montag machen und werde Euch hier über den Fortschritt am Laufenden halten.
LG Michael
Das könnte für viele von uns interessant werden !
Hier der Link zum dazugehörigen ÖAMTC- Artikel:
http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1137479&menu_active=25&hppos=4
Nun zu meiner persönlichen Situation:
Ich habe ja vor einigen Wochen einen 56er Pontiac Chieftain aus England importiert, welcher dort schon die letzten 20 Jahre angemeldet - und somit zum Verkehr zugelassen - war.
Nachdem ich den ÖAMTC- Artikel gelesen habe, habe ich heute bei der NÖ Landesregierung angerufen wo mir der freundliche Beamte mitgeteilt hat, dass er davon noch Nichts gehört hat und ich für mein Fahrzeug auf jeden Fall ein Gutachten eines Ziviltechnikers benötigen werde, weil die Daten in den englischen Papieren für eine Genehmigung in Österreich nicht ausreichend sein werden !
Ich habe daraufhin die Rechtsabteilung des ÖAMTC angerufen und die Leute dort haben mich ersucht, dass ich Ihnen die Situation schriftlich schildere und auch gleich alle vorliegenden Papiere zum Pontiac mitsenden soll. Das werde ich jetzt am Montag machen und werde Euch hier über den Fortschritt am Laufenden halten.
LG Michael
Pontiac Chieftain 1956,
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Was noch interessant wäre: muss er bereits zugelassen (gewesen) sein, oder reichts auch, wenn er in D zulassungsfertig ist?
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Fein, dann kann man sich auch soetwas importieren und zulassen:
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egal woher der 56er pontiac ist, dürfte der nach entsprechender beleuchtungsumrüstung und bei passendem zustand kein problem zum typisieren sein. falls die NÖ landesregierung da probleme macht, kann ich die typisierung gerne übernehmen. ich habe erst diese woche auch meinen ehemaligen Chevy Nova Gasser typisiert: http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... hp?t=21958
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also ich hab letzte woche mit einem herrn von der überprüfungsstelle in wr.neudorf telefoniert und der hat mir gesagt dass man das so nicht sagen kann dass alles in Österreich zugelassen werden kann was irgendwo im eu raum schon zugelassen war.
sondern dass z.b diverseste ausnahme regelungen und so weiter(was z.b oldtimer betrifft z.b in lettland keine beleuchtungsumrüstung notwendig) nicht einfach so übernommen werden.
wenn er aber ganz regulär zugelassen war ist es im großen und ganzen kein problem den in österreich legal auf die straße zu bekommen
sondern dass z.b diverseste ausnahme regelungen und so weiter(was z.b oldtimer betrifft z.b in lettland keine beleuchtungsumrüstung notwendig) nicht einfach so übernommen werden.
wenn er aber ganz regulär zugelassen war ist es im großen und ganzen kein problem den in österreich legal auf die straße zu bekommen
- gl1500se
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Flex hat geschrieben:wenn er aber ganz regulär zugelassen war ist es im großen und ganzen kein problem den in österreich legal auf die straße zu bekommen
... alles nur eine Frage der Zeit, der Nerven und des Geldes, und vor allem von dem Willen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig.
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gl1500se hat geschrieben:Flex hat geschrieben:wenn er aber ganz regulär zugelassen war ist es im großen und ganzen kein problem den in österreich legal auf die straße zu bekommen
... alles nur eine Frage der Zeit, der Nerven und des Geldes, und vor allem von dem Willen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig.
das ist schon klar, gibt überall schwarze schafe..
sollt halt einfach im vorhinein fragen was sie haben wollen und halt gegebenfalls bei mehreren anfragen
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Kommt immer draufan ob der Prüfer will oder nicht, und das wird immer so bleiben.
Beispiel: wie wir wissen müssen wir bei unseren Ami-Kisten die Scheinwerfer tauschen, weil die Sealed-Beams nicht zulässig sind und keine Hell-dunkel Grenze haben.
So, letzte Woche war ein Freund von mir mit seinem Cadillac beim Einzelgenemigen und der hat die Scheinwerfer NICHT tauschen müssen, hat eine Ausnahmegenemigung dafür bekommen. Geil, oder?
Gruß, Günther
Beispiel: wie wir wissen müssen wir bei unseren Ami-Kisten die Scheinwerfer tauschen, weil die Sealed-Beams nicht zulässig sind und keine Hell-dunkel Grenze haben.
So, letzte Woche war ein Freund von mir mit seinem Cadillac beim Einzelgenemigen und der hat die Scheinwerfer NICHT tauschen müssen, hat eine Ausnahmegenemigung dafür bekommen. Geil, oder?
Gruß, Günther
- michael27
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@Flex, Günther-C3, gl1500se:
Genau das was Ihr hier schreibt, sollte so aber nach meiner Auffassung (und auch nach Auffassung der Rechtsabteilung des ÖAMTC - zumindest nach telefonischer Auskunft) so eben nicht mehr sein.
Ob ein Prüfer will oder nicht und ob es da irgendwelche (veralteten) nationalen Bestimmungen gibt oder nicht dürfte eigentlich jetzt (und auch schon länger) keine Rolle mehr spielen. Es gibt auch schon einige entsprechende Rechtssprechungen, wo die Repuplik Österreich vom Europäischen Gerichtshof rechtskräftig verurteilt wurde - speziell im Bereich "Abgasvorschriften" und "Lärm".
Naja, ich bin jedenfalls schon gespannt, was dabei rauskommt...
LG Michael
Genau das was Ihr hier schreibt, sollte so aber nach meiner Auffassung (und auch nach Auffassung der Rechtsabteilung des ÖAMTC - zumindest nach telefonischer Auskunft) so eben nicht mehr sein.
Ob ein Prüfer will oder nicht und ob es da irgendwelche (veralteten) nationalen Bestimmungen gibt oder nicht dürfte eigentlich jetzt (und auch schon länger) keine Rolle mehr spielen. Es gibt auch schon einige entsprechende Rechtssprechungen, wo die Repuplik Österreich vom Europäischen Gerichtshof rechtskräftig verurteilt wurde - speziell im Bereich "Abgasvorschriften" und "Lärm".
Naja, ich bin jedenfalls schon gespannt, was dabei rauskommt...

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mgbgt hat geschrieben:hi,
ändert das jetzt auch etwas am status für oldtimer oder nur für youngtimer (<30j)? bei der typisierungsstelle in klagenfurt bekam ich die auskunft, dass ich für oldtimer trotzdem ein lärmgutachten benötige (150 euro beim ziviltechniker), von abgasen hat aber keiner gesprochen.
lg, jürgen
..speziell Lärm und Abgas sind die Gründe, weshalb der europäische Gerichtshof schon mehrfach die Repuplik Österreich verurteilt hat, weil hier Österreich eben glaubt, eigene Vorschriften machen zu können.
Wie gesagt, ich sende Morgen meine Unterlagen an den ÖAMTC und berichte dann, sobald ich Neuigkeiten habe...
LG Michael
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