Zitate von der ÖAMTC Homepage:
So ist es nun
"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist nun klargestellt, dass sämtliche Fahrzeuge, die im EU-Raum bereits einmal zum Verkehr zugelassenen waren, nach einem Import auch in Österreich ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden müssen", erklärt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau.
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Genehmigungen
Interessant in dem Zusammenhang ist die Tatsache, dass diese Entscheidung alle Fahrzeuge, unabhängig vom Alter, betrifft. In der Praxis bedeutet das, der Importeur wird zukünftig wählen können, ob er ein 30-jähriges Fahrzeug als historisches Fahrzeug - mit der Nutzungseinschränkung auf 120 Tage pro Jahr und den erweiterten "Pickerl"-Fristen - oder als "normales" Gebrauchtfahrzeug ohne Einschränkung genehmigen lässt.
Laut Auskunft vom Öamtc Rechtsberater(nicht fundiert und nicht begründet), gilt das nicht für H-Zulassung. Also wieder was anderes als die Info im Internet.







