Winterreifenplicht ab 01.11
Moderator: superbee
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Winterreifenplicht ab 01.11
Nachdem ich es in FAQ's nicht gefunden habe, folgende Frage:
Gelten AllWeatherTyres nach der 'neuen' Regelung als vollwertige Winterreifen?
Danke
Gelten AllWeatherTyres nach der 'neuen' Regelung als vollwertige Winterreifen?
Danke
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Nee, ned ganz so schnell. aber jetzt hab ichs
Zu finden hier
http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... _active=15
und hier
http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... ctive=0194

Ab 1. November gilt wieder Winterausrüstungspflicht
Sommerreifen haben auf winterlichen Straßen nichts verloren, das hat der ÖAMTC in vielen Tests nachgewiesen. Darüber hinaus ist in Österreich die Verwendung von Winterausrüstung auch gesetzlich vorgeschrieben: Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich eine Winterausrüstungspflicht für Pkw. Das bedeutet, dass man beim Befahren von schnee- oder eisbedeckten Straßen am Pkw Winterreifen oder Schneeketten montiert haben muss.
Als Winterreifen gelten Pneus mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe und dem Aufdruck M+S. "Die Bezeichnung allein sagt aber nichts über die Qualität eines Reifens aus. Beim ÖAMTC-Winterreifentest werden die Reifen auf alle ihre Fahreigenschaften geprüft. Da kann sich dann jeder Autofahrer nach seinen persönlichen Bedürfnissen orientieren, welche Testkriterien für ihn wichtig sind", erklärt Eppel abschließend.
Zu finden hier
http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... _active=15
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http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... ctive=0194
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Gregor hat geschrieben:Meine Allwetter hatten und haben immer die M+S Kennung.
Weiters greift die Regelung nur bei Schneefahrbahn bzw. Schneefall.
Hat bisher bei mir noch keiner kontrolliert.
Gruß
Gregor
Gut, will mir jedwede (unnötige) Diskussion (mit dem, in blauem Tuch gehülltem Brechmittel) ersparen...
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area51 hat geschrieben:Pflicht ist es im allgemeinen keine, nur bei winterlichen umweltbedingungen, was aber ein dehnbarer begriff ist. und die versicherung steigt nicht aus, sie kann nur regressforderungen stellen.
das heisst sobald es schneit ist es winterlich...hab mir das mehrmals bestätigen lassen...kalt ohne schnee ist nicht winterlich es muss schnee fallen oder schnee auf der fahrbahn sein.
Scheiss auf Turbo, ich habe Hubraum!
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Mark III hat geschrieben:area51 hat geschrieben:Pflicht ist es im allgemeinen keine, nur bei winterlichen umweltbedingungen, was aber ein dehnbarer begriff ist. und die versicherung steigt nicht aus, sie kann nur regressforderungen stellen.
das heisst sobald es schneit ist es winterlich...hab mir das mehrmals bestätigen lassen...kalt ohne schnee ist nicht winterlich es muss schnee fallen oder schnee auf der fahrbahn sein.
wobei Glatteis auch dazu gehört- ich weiß schon, da hilft ein Winterreifen auch nicht viel, aber es ist so.
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
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