Winterreifenplicht ab 01.11

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Winterreifenplicht ab 01.11

Beitragvon DetroitAfterDark » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:21

Nachdem ich es in FAQ's nicht gefunden habe, folgende Frage:

Gelten AllWeatherTyres nach der 'neuen' Regelung als vollwertige Winterreifen?

Danke
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Beitragvon franky111 » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:22

soweit ich weiss müssen sie eine M&S kennung haben ....
Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung. Wilhelm II. (1859-1941), dt. Kaiser

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Beitragvon dirtywinner » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:27

aber die gängigen "ami-Reifen" haben doch eh alle das M&S drauf?
..30 Jahre im Eichenfass vergammelt.

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Beitragvon DetroitAfterDark » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:35

dirtywinner hat geschrieben:aber die gängigen "ami-Reifen" haben doch eh alle das M&S drauf?


Nein, ich habe auch welche ohne...
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Beitragvon franky111 » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:45

ich habs auch nur auf einer achse drauf ....
Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung. Wilhelm II. (1859-1941), dt. Kaiser

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Beitragvon grazyfrog » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:50

Soweit ich weiß ist die M+S Kennzeichnung Maßgebend. Wenn die Allwetterreifen diese haben ists O.K.
Irgendwo bei der ÖMTC Seite stehts soweit ich weiß drauf, muss mal suchen gehen wo ich das gelesen habe.

Bzw. der Kamp müsste es auch Wissen :lol: :lol:
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Beitragvon dirtywinner » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:51

jetzt warst aber schnell im nachschauen
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Beitragvon grazyfrog » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:55

Nee, ned ganz so schnell. aber jetzt hab ichs :lol:


Ab 1. November gilt wieder Winterausrüstungspflicht

Sommerreifen haben auf winterlichen Straßen nichts verloren, das hat der ÖAMTC in vielen Tests nachgewiesen. Darüber hinaus ist in Österreich die Verwendung von Winterausrüstung auch gesetzlich vorgeschrieben: Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich eine Winterausrüstungspflicht für Pkw. Das bedeutet, dass man beim Befahren von schnee- oder eisbedeckten Straßen am Pkw Winterreifen oder Schneeketten montiert haben muss.

Als Winterreifen gelten Pneus mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe und dem Aufdruck M+S. "Die Bezeichnung allein sagt aber nichts über die Qualität eines Reifens aus. Beim ÖAMTC-Winterreifentest werden die Reifen auf alle ihre Fahreigenschaften geprüft. Da kann sich dann jeder Autofahrer nach seinen persönlichen Bedürfnissen orientieren, welche Testkriterien für ihn wichtig sind", erklärt Eppel abschließend.



Zu finden hier

http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... _active=15

und hier

http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... ctive=0194
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Beitragvon DetroitAfterDark » Sonntag 11. Oktober 2009, 19:58

@Grazyfrog

Herzlichen Dank....

...jetzt kann der Winter kommen :lol:
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Beitragvon grazyfrog » Sonntag 11. Oktober 2009, 20:17

Nichts zu Danken, bin ja froh wenn ich auch mal bei was behilflich sein kann :)
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Beitragvon Gregor » Sonntag 11. Oktober 2009, 22:09

Meine Allwetter hatten und haben immer die M+S Kennung.

Weiters greift die Regelung nur bei Schneefahrbahn bzw. Schneefall.
Hat bisher bei mir noch keiner kontrolliert.

Gruß
Gregor
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Beitragvon DetroitAfterDark » Sonntag 11. Oktober 2009, 22:23

Gregor hat geschrieben:Meine Allwetter hatten und haben immer die M+S Kennung.

Weiters greift die Regelung nur bei Schneefahrbahn bzw. Schneefall.
Hat bisher bei mir noch keiner kontrolliert.

Gruß
Gregor


Gut, will mir jedwede (unnötige) Diskussion (mit dem, in blauem Tuch gehülltem Brechmittel) ersparen...
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Beitragvon area51 » Montag 12. Oktober 2009, 10:23

Pflicht ist es im allgemeinen keine, nur bei winterlichen umweltbedingungen, was aber ein dehnbarer begriff ist. und die versicherung steigt nicht aus, sie kann nur regressforderungen stellen.

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Beitragvon Mark III » Montag 12. Oktober 2009, 10:39

area51 hat geschrieben:Pflicht ist es im allgemeinen keine, nur bei winterlichen umweltbedingungen, was aber ein dehnbarer begriff ist. und die versicherung steigt nicht aus, sie kann nur regressforderungen stellen.


das heisst sobald es schneit ist es winterlich...hab mir das mehrmals bestätigen lassen...kalt ohne schnee ist nicht winterlich es muss schnee fallen oder schnee auf der fahrbahn sein.
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Beitragvon Chevy Peter » Montag 12. Oktober 2009, 19:02

Mark III hat geschrieben:
area51 hat geschrieben:Pflicht ist es im allgemeinen keine, nur bei winterlichen umweltbedingungen, was aber ein dehnbarer begriff ist. und die versicherung steigt nicht aus, sie kann nur regressforderungen stellen.


das heisst sobald es schneit ist es winterlich...hab mir das mehrmals bestätigen lassen...kalt ohne schnee ist nicht winterlich es muss schnee fallen oder schnee auf der fahrbahn sein.

wobei Glatteis auch dazu gehört- ich weiß schon, da hilft ein Winterreifen auch nicht viel, aber es ist so.
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