pickerlirrsinn die xte...

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1969_GT
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Beitragvon 1969_GT » Dienstag 3. Dezember 2013, 17:51

peterw hat geschrieben:...die frage is ja WER macht so bescheuerte gesetze- WARUM macht man so bescheuerte gesetze !??-

u. WAS machen die autofahrerklubs bzw. die autofahrer dagegen- kann ma doch niemand erklären was das für einen SINN haben soll 2-3x hintereinander in abstand von .. tagen immer wieder ABGAStests zu machn wenn eigentl. ganz ANDERE sachen bemängelt werden !???

das gibts doch nicht das ein abgastest nicht länger gültig sein kann als 24stunden !????????

ODER anders herum gefragt WARUM machen die pickerlprüfstellen den abgastest nicht --EINMAL--- :?: NACHDEM alle anderen mängel beseitigt wurden !??????




naja, i was schon das des ganze recht lästig ist aber indem ich z.B. auch die §57a Überprüfung machen "muss!" kann ich das mal aus der Mechaniker Sicht darlegen :?

Der Abgastest muss, wie bereits mehrfach geschrieben, mit dem Datum des ausgestellten Gutachtens (positiv / negativ) übereinstimmen.

Wenn ich bei einem Fahrzeug schwere Mängel feststelle muss ich trotzdem einen Abgastest machen um das offene Gutachten abschließen zu können.

Die Sache mit der "x Tage Frist" in der ich zur Wiederbegutachtung kommen kann ohne etwas zu zahlen ist so:
Rein rechtlich gibt es keine Nachüberprüfung! Ich muss als Prüfer jedes mal aufs neue eine komplette Überprüfung durchführen! Dafür brauch ich wiederum Zeit, die ja bekanntlich Geld ist. Wenn jmd. solche Fristen gewährt liegt das am wohlwollen der Geschäftsleitung.

Gegen die Gesetze kann man halt leider nichts machen.

Ich bin gespannt wie lange das so weitergeht. Es besteht ja bereits die Forderung der Deutschen innerhalb der EU gleiche Gesetze bezüglich der Überprüfungen einzuführen. :arrow: Überprüfungen nur noch bei staatlichen Einrichtungen (sprich TÜV) und bei keinen privaten Werkstätten mehr. Obs dann besser wird :?: ich bezweifel das ehrlich gesagt ein wenig

Andererseits hätt ich als Mechaniker/Prüfer eine Sorge weniger.
Als Mechaniker ist man nämlich immer der Ar***:
wenn ma "zu genau" ist ist man der Typ der die Leute abzocken will
wenn ma was übersieht ist man der unfähige Hilfsarbeiter der ja eh nichts kann usw. usw.
und übersehen kann mal was werden, sollte nicht, ist aber menschlich


Und was man als Mechaniker so alles erlebt lässt einen schon mal ein zweites mal hingucken. SO bei einem bekannten Gutachter geschehen :arrow: Kunde kommt zum Pickerl hat einen schweren Mangel, will diesen selber beheben. (Bremsklötze vorne am Ende) nichts grobes, restliches Auto in guten Zustand (45.000km) 3 Jahre alt.
Kommt 3 Tage später wieder "Nachüberprüfung". Bremse vorne erneuert alles tadellos. Trotzdem wird das Fahrzeug nochmal komplett durchgesehen.
Jetzt hat das KFZ hinten links am Unterboden Schleifspuren, Bremsleitungen aus den Haltern gerissen und sogar ein Bremsschlauch beschädigt. Naja klar schwerer Mangel bzw. Gefahr im Verzug!

Es hat sich dann rausgestellt dass die Kundschaft am Vortag beim Probefahren mit der neuen Bremse (Winter) "a bisserl ausgeritten ist :? ". Hat sich nichts dabei gedacht, :shock: Auto geborgen und am nächsten Tag zur Werkstatt
Jetzt überlegt mal was da los ist wenn man da nicht nochmal schaut, der fährt mit neuem Pickerl weg, dem zerreists den Schlauch und baut nen Unfall.

Man kann ja schließlich nie wissen was in den Tagen zwischen der ersten und der 2ten Überprüfung passiert ist.

Da möchte ich nicht der sein der das Gutachten unterzeichnet hat.
Da sitzt ruckzuck im Hefm ...

Schon klar dass es pingelig erscheint aber das sind numal die gesetzlichen Vorgaben. Und als Mechaniker sichere ich mich selber natürlich auch ab.

Hoffe die Sichtweise is auch ein bisserl verständlich. :lol:
.... ruhig Brauner!!!

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Beitragvon wur10 » Dienstag 3. Dezember 2013, 19:23

Klingt sehr vernünftig. :thumb:
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Beitragvon pit » Dienstag 3. Dezember 2013, 19:48

Ich bin gespannt wie lange das so weitergeht. Es besteht ja bereits die Forderung der Deutschen innerhalb der EU gleiche Gesetze bezüglich der Überprüfungen einzuführen


es ist ja ein typisches Verhalten "der EU", daß alles bei/in jedem Staat anders ist :roll: :bash:

so als Beispiel:
Ein Bekannter von mir (ein Deutscher) lebt in Ungarn und muß mit seinem Wagen alle 2 Jahre (ist auch anders als bei uns) nach D fahren, um seinen TÜV machen zu lassen. Ich mach den gleichen Sch...marrn jedes Jahr in Ö.

Es gibt die Möglichkeit nicht, nach den Vorschriften des jeweiligen Landes die Überprüfung in jedem Land der EU durchführen zu lassen. Abgesehen davon, daß die Vorschriften der Überprüfung bei jedem anders sind :bash:

aber wir sind ja alle in der EU gleich :roll:
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Beitragvon Chakuza » Dienstag 3. Dezember 2013, 21:16

Wieso meldet er sein Auto nicht in Ungarn an, wenn er dort lebt?? Dafuq?
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Beitragvon pit » Dienstag 3. Dezember 2013, 21:42

die registrationsgebühr macht das ganze sinnlos :roll: .... ich hab ja auch schon dran gedacht, aber ....................... :?
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Beitragvon Rauch » Dienstag 3. Dezember 2013, 21:49

Seit wann brauch ich bei einem Benziner einen Abgasausdruck? Diesel ok aber Benziner??
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Beitragvon franky111 » Dienstag 3. Dezember 2013, 23:14

Beim diesel machst einen Russpartikeltest, beim benziner einen test der HC und CO wert misst, sprich wie das gemisch ist und die verbrennung...
Soweit ich das in erinnerung hab
Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung. Wilhelm II. (1859-1941), dt. Kaiser

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Beitragvon peterw » Mittwoch 4. Dezember 2013, 12:20

...ich fasse ZUSAMMEN u. nochmals- mir gings nur um den ABGASTEST der anscheinend bis zur behebung aller mängel x-mal durchgeführt werden muß!??

Wenn ich bei einem Fahrzeug schwere Mängel feststelle muss ich trotzdem einen Abgastest machen um das offene Gutachten abschließen zu können


---bullshit !! - DAS gehört geändert!!!- unnötig - bringt nix (weil schon 24std später UNGÜLTIG!-richtig!?)

Gegen die Gesetze kann man halt leider nichts machen


warum nicht ????? wer dann wenn nicht die leute die damit arbeiten??? u. die möglichkeit haben unsinn in der praxis aufzuzeigen ODER die autofahrerklubs???

Hoffe die Sichtweise is auch ein bisserl verständlich


etwas ja- es geht nicht darum ob pingelig oder nicht - auch d. verantwortung is klar-es erscheint mir auch eher logisch nach XX tagen das GANZE auto nochmals zu überprüfen als nur den (bestandenen!) abgastest durchzuführen!!??

bzw. eine VERNÜNFTIGE frist bzw. GÜLTIGKEIT f.d. ABGASTEST einzuführen- - 3 tage - 5 tage oder..???


DARUM gehts! :wink: :roll:

-bin heut mittag beim öamtc u. werd das thema mal ansprechen!

greetz
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Beitragvon Rauch » Mittwoch 4. Dezember 2013, 17:25

franky111 hat geschrieben:Beim diesel machst einen Russpartikeltest, beim benziner einen test der HC und CO wert misst, sprich wie das gemisch ist und die verbrennung...
Soweit ich das in erinnerung hab




Denke mal das ich das weiß, aber du mußt keinen Abgastest vom Benziner ablegen :wink:
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Beitragvon cenzi » Donnerstag 5. Dezember 2013, 07:15

Rauch hat geschrieben:Denke mal das ich das weiß, aber du mußt keinen Abgastest vom Benziner ablegen :wink:


richtig, aber es wird vonseiten der revision empfohlen zwecks nachvollziehbarkeit.
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Beitragvon Rauch » Donnerstag 5. Dezember 2013, 07:20

empfohlen
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Beitragvon Kapitänkurtl » Donnerstag 5. Dezember 2013, 08:17

Also Leute das liegt nicht an den Werkstätten denen wird das vorgeschrieben!

Nach der letzten Novelle der PBSTV(Prüf-und Begutachtungsstellenverordnung) muß bei Ausstellung eines Negativen Gutachtens bei der Wiedervorführung der gesamte Prüfablauf nochmal durchlaufen werden.

Grund dafür ist das manche Prüfeinrichtungen wie der Bremsentest und Abgastest bereits Schnittstellen zum EBV-Programm haben(Elektronische Begutachtungs-Verwaltung) und zeitgleich die gemessenen Daten ans System übermitteln. D.h. hier muss das Datum zum Ausgestellten Prüfbericht passen sonst gibt das System kein neues Gutachten aus.

Wird künftig noch strenger werden - es gibt die neue 7. NOvelle der PBSTV ist mit 23.11.2013 valuiert worden.
Künftig ist es geplant die elektronischen Daten zu vernetzen (österreichweit) damit das sog. "Pickerlhopping" ein Ende hat(d.h. solange mit den MÄngeln am Wagen die Werkstätten abzukreisen bis einer sich erweichen lässt und ein Pickerl hergibt) dann kann man auch auf diese Werkstätten zugreifen.

Weiterer Vorteil liegt darin wenn eine WErkstatt einen Wagen prüft und dieser in einer anderen Werkstatt negativ beurteilt wurde bekommt er die Daten der negativen Überprüfung am Schirm zu der Fahrgestellnummer und kann somit kontrollieren ob die Mängel behoben wurden.

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Beitragvon superbee » Donnerstag 5. Dezember 2013, 08:31

Schuld ist immer "das System"

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Beitragvon hier-kommt-kurt » Donnerstag 5. Dezember 2013, 08:55

1984 lässt grüssen.
Andererseits hat es ja einen Grund ...... den wir alle kennen.
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Beitragvon dodge02 » Donnerstag 5. Dezember 2013, 09:29

die Vernetzung gibts ja schon länger, nur das die andere Werkstatt nich reinschauen konnte und somit dann gleich mal sich selbst für eine Überprüfung der Behörde angemeldet hat...(wenn eine Werkstatt ein negatives schreibt und der nächste sagt na gut kriegst eins)

Am einfachsten und sichersten ist meiner Erfahrung nach in der Werkstatt seines Vertrauens das Fahrzeug mal OHNE Pickerlbericht durchschauen lassen und erst wenns passt das Pickerl auszufüllen - geht eigentlich immer und tut keiner Werkstatt weh - den Abgastester mal reinschnüffeln lassen wird ja nicht die Welt kosten

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