Oldtimer ab wann ?
Moderator: superbee
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Oldtimer ab wann ?
ist ein KFZ vor 1956 jetzt automatisch Historisch?
sprich alle 2 jahre zum Pickerl
Historische Fahrzeuge (Oldtimer)
Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, § 2 Absatz 1, Ziffer 43.
Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,
mit Baujahr 1955 oder davor, oder
das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist ( § 131b).
Der Erlass zur Thematik der historischen Fahrzeuge ist noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst und sieht noch das frühere Alter von 25 Jahren vor."
Qelle http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/st ... index.html
sprich alle 2 jahre zum Pickerl
Historische Fahrzeuge (Oldtimer)
Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, § 2 Absatz 1, Ziffer 43.
Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,
mit Baujahr 1955 oder davor, oder
das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist ( § 131b).
Der Erlass zur Thematik der historischen Fahrzeuge ist noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst und sieht noch das frühere Alter von 25 Jahren vor."
Qelle http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/st ... index.html
- TyrolMopar
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Soweit ich weis kannst du einen Oldtimer , also ein Auto wo 30 Jahre auf den Puckel hat
als Historisches Fahrzeug Typisieren , hab ich bei meinem 74`ger Fisch auch gemacht .
Dies ging ohne Probleme , hast aber dann den Vermerk drin das nur 120 Tage im Jahr fahren
darfst und ein Fahrtenbuch zu führen ist und eben die 2 Jahres interval beim Pickerl .
als Historisches Fahrzeug Typisieren , hab ich bei meinem 74`ger Fisch auch gemacht .
Dies ging ohne Probleme , hast aber dann den Vermerk drin das nur 120 Tage im Jahr fahren
darfst und ein Fahrtenbuch zu führen ist und eben die 2 Jahres interval beim Pickerl .
Mopar ... Rockin`the Streets since 1937 \m/
- mares
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Warum eigentlich diesen Eintrag ?
Damit ich Fahrtenbuch führen muss? Und maximal 120 Tage im Jahr fahren kann?
Im gegrnzug nur alle 2 Jahre zum Pickerl????/welchres eh an Schass kostet!
Eine Oldtimer VS bekomme ich auch ohne diesen Historisch Kack.
Oder verstehe ich was nicht?
Damit ich Fahrtenbuch führen muss? Und maximal 120 Tage im Jahr fahren kann?
Im gegrnzug nur alle 2 Jahre zum Pickerl????/welchres eh an Schass kostet!
Eine Oldtimer VS bekomme ich auch ohne diesen Historisch Kack.
Oder verstehe ich was nicht?
I dont think so , TIM!
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Es sei denn es ist ein LKW. Man weiß ja nicht was unserer Regierung noch bezüglich der Fahrverbote einfällt, Euro Normen gelten ja auch bei PKWs, und da bist mit einem historischen Fahrzeug halbwegs auf der sicheren Seite.
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
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Günther-C3 hat geschrieben:Wenn du ein "altes" Auto aus dem Ausland kaufst dann kannst du es in Österreich nur dann zulassen, wenn es historisch ist, und nur dann.
Wenn du dir ein "altes" Auto in Österreich kaufst, dann hat eine historische Typisierung keinen Sinn.
Alles klar?
Gruß, Günther
es gibt ein urteil das besagt dass man einen oldtimer auch `normal`zulassen kann. hatten wir hier schon an anderer stelle zitiert.
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Das mit Baujahr 55 und davor gilt nur für. Pickerl.
der Sinn besteht darin das irgendwann mal kommen wird das alle euro1 oder euro0 nicht mehr fahren dürfen so wie jetzt die Lkw. ausser die historisch zugelassenen Fahrzeuge.
weiters. kann bei einem schaden die Versicherung den wagen nicht wie ein 30 Nähe altes Auto bewerten sondern der Wagen. ist dann historisches Kulturgut .
der Sinn besteht darin das irgendwann mal kommen wird das alle euro1 oder euro0 nicht mehr fahren dürfen so wie jetzt die Lkw. ausser die historisch zugelassenen Fahrzeuge.
weiters. kann bei einem schaden die Versicherung den wagen nicht wie ein 30 Nähe altes Auto bewerten sondern der Wagen. ist dann historisches Kulturgut .
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