SAE PS auf DIN PS typisieren lassen
Moderator: superbee
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Die Suchfunktion ist halt ein Hund....
Auch hier.
http://www.us-car-forum.at/MusclePHPForum/viewtopic.php?t=45024&highlight=sae
Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich diesen Erlass schon gepostet habe....

Auch hier.
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Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich diesen Erlass schon gepostet habe....
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marvin hat geschrieben:Die Suchfunktion ist halt ein Hund....
Auch hier.
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Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich diesen Erlass schon gepostet habe....
den erlass hab ich noch nie gesehn- obwohl ich regelmäßig metlese. ich war heute bei der versichrung/ zulassungstelle und die hams ausgerechnet und mir gleich umgeschrieben. hat zwar keiner gewusst was zu machen ist aber mit dem ausdruck des schreibens war ja alles klar

- marvin
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geko hat geschrieben:marvin hat geschrieben:Die Suchfunktion ist halt ein Hund....
Auch hier.
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Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich diesen Erlass schon gepostet habe....
den erlass hab ich noch nie gesehn- obwohl ich regelmäßig metlese. ich war heute bei der versichrung/ zulassungstelle und die hams ausgerechnet und mir gleich umgeschrieben. hat zwar keiner gewusst was zu machen ist aber mit dem ausdruck des schreibens war ja alles klardanke nochmal!
Bei mir hat es nicht funktioniert . Begründung es geht nicht. Es muss zuerst ein Umschreibung von der Tpyisierungsstelle/Landesregierung erfolgen, dann könne man es umschreiben..........

https://www.youtube.com/watch?v=5a4bVghwy_Y
https://www.youtube.com/watch?v=EHyZgP84IJU
https://www.youtube.com/watch?v=NT0yj1eOHuU
Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren
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marvin hat geschrieben:Soll die Versicherung beim Finanzamt halt nachfragen.
generell wird bei amerikanischen und britischen Autos vor 1972 davon ausgegangen, dass die PS Angaben in SAE sind.
Das wurde in dieser Richtlinie verankert, damit man eben nicht deshalb umtypisieren muss. Das ist eine Arbeitsanleitung für Finanzbeamte.
Ich kenne keine Versicherung, die nach Vorlage dieser Richtlinie Probleme hatte bzw machte.
Btw:
Die Finanz nimmt - unkontrolliert - was die Versicherungen einmal per Monat en bloc per Datenträger für ihren ganzen KFZ-Bestand an Steuer überweisen. Detailkontrolle wäre gar nicht machbar.
So habe ich das beim ersten Mal auch gelesen, beim zweiten Lesen macht der Passus aber nicht mehr soviel Sinn.
Erster Teil:
Ist bei Kraftfahrzeugen, deren Typenschein
(Einzelgenehmigungsbescheid) vor dem 1. Jänner 1972 ausgestellt
wurde, die Motorleistung ausdrücklich in "SAE-PS" angegeben, so sind
ohne weiteren Nachweis vor der Umrechnung auf Kilowatt die
angegebenen SAE-PS um 20 Prozent zu kürzen
Soweit so gut!
Zweiter Teil:
Entsprechendes gilt bei solchen Fahrzeugen mit Erzeugungsland Nordamerika oder
Großbritannien, wenn die Motorleistung zwar in PS (ohne Zusatz SAE)
angegeben ist,
aber mit dem Zusatz:
jedoch nachgewiesen wird, daß die eingetragenen Werte
tatsächlich SAE-PS sind.
Das heißt ja auf Deutsch:
Steht SAE PS, wird reduziert.
Steht nicht SAE PS, wird bei Nachweis reduziert.
Es kann ja nicht generell sein wenn jeder dann individuell einen Nachweis erbringen muss?
Oder muss ich den ganzen Erlaß lesen um das zu verstehen?
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eine Methode die IMMER klappt ist was ich geschrieben hab.. richtig eintragen lassen und dann zur Versicherung
meine Versicherung wollte die korrekte Eintragung, da nix von SAE oder DIN drin stand.. und das wiederum ging so leicht, dass ich nicht verstehe, warum man es nicht einfach so macht im Zweifelsfalls.. wenn SAE drin steht geht's offenbar auch ohne Änderung im Typenschein.. wusste ich nicht und kann auch sein dass es nicht jede Versicherung macht.. aber die korrekten Werte aus'm Typenschein müssen sie alle akzeptieren

meine Versicherung wollte die korrekte Eintragung, da nix von SAE oder DIN drin stand.. und das wiederum ging so leicht, dass ich nicht verstehe, warum man es nicht einfach so macht im Zweifelsfalls.. wenn SAE drin steht geht's offenbar auch ohne Änderung im Typenschein.. wusste ich nicht und kann auch sein dass es nicht jede Versicherung macht.. aber die korrekten Werte aus'm Typenschein müssen sie alle akzeptieren
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superbee hat geschrieben:Mein 71er RR war seitens Chrysler schon mit NET PS angegeben, da hätte man dann nichts mehr abziehen brauchen...
Es gab aber auch SAE Net HP ... was zwar schon näher an die DIN PS ran kommt, aber abziehen müsstest du trotzdem noch was.
"In the United States, the term bhp fell into disuse in 1971–72, as automakers began to quote power in terms of SAE net horsepower in accord with SAE standard J1349. Like SAE gross and other brake horsepower protocols, SAE Net hp is measured at the engine's crankshaft, and so does not account for transmission losses"
1 SAE-PS = 1,014 DIN-PS = 0,7457 kW
- marvin
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Ich schreibe es halt noch mal:
Jede Versicherung, der der konkrete Erlass vorgelegt worden ist, hat ihn - manchmal nach einem kurzen Telefonat bei der Finanz - akzeptiert.
Die Geschichte dieses Erlasses ist lang:
Vor Jahrzehnten, zu Zeiten der Einführung des KAT-Strafzuschlags, hat es der Beirat für historische KFZ angesttrengt - wegen der 'Jaguar-Lobby' - die SAE-PS auch zu berücksichtigen. Da es keine sinnvolle Umrechnungsformel gibt, einigte man sich mit der Finanz darauf, generell 20% (nicht zufällig gleich hoch wie der Zuschlag, und so wurde es ja verkauft - ihr verlietrt ja nix!) abzuziehen.
Damals gab es nur ein internes Arbeitspapier bei der Finanzbehörde - man musste es wissen und darauf hinweisen.
Damals hat die Versicherung noch jedesmal bei der Finanz rückgefragtt.
Später wurde dieser Text / diese Ausnahme in die jetzt allgemein zugängliche Durchführungsverordnung ergänzt.
Die Idee war von Anfang an, dass es keiner Umtypisierung bedarf, weil ja auch nichts geändert wird.
Es gilt finanzintern auch noch immer, dass amerikanische und britische Fahrzeuge vor 1972 automatisch mit SAE PS typisiert sind, es sei denn, es steht DIN-PS im ausdrücklich im Typenschein; das gab es fallweise bei später nach Ö eingeführten Autos.
Ich kann mich nicht erinnern, dass mich je eine Versicherung nach einem expliziten Nachweis gefragt hätte, aber der ist wohl leicht zu erbringen - jedes noch so mangelhafte Masselkahbilderbücherl schreibt sinngemäß das, was ChillyVanilly oben auch gepostet hat.
Wer Zeit, Lust und Liebe hat, soll typisieren gehen, notwendig ist es nicht - denn genau diesen Aufwand zu verhindern, war der Grund des ursprünglichen deals.
Btw:
Mit einer alten Einzelgenehmigung, wo außer Mindestbereifung etc nix drinsteht, meide ich Typisierungsbehörden wie der Teufel das Weihwasser.
Jede Versicherung, der der konkrete Erlass vorgelegt worden ist, hat ihn - manchmal nach einem kurzen Telefonat bei der Finanz - akzeptiert.
Die Geschichte dieses Erlasses ist lang:
Vor Jahrzehnten, zu Zeiten der Einführung des KAT-Strafzuschlags, hat es der Beirat für historische KFZ angesttrengt - wegen der 'Jaguar-Lobby' - die SAE-PS auch zu berücksichtigen. Da es keine sinnvolle Umrechnungsformel gibt, einigte man sich mit der Finanz darauf, generell 20% (nicht zufällig gleich hoch wie der Zuschlag, und so wurde es ja verkauft - ihr verlietrt ja nix!) abzuziehen.
Damals gab es nur ein internes Arbeitspapier bei der Finanzbehörde - man musste es wissen und darauf hinweisen.
Damals hat die Versicherung noch jedesmal bei der Finanz rückgefragtt.
Später wurde dieser Text / diese Ausnahme in die jetzt allgemein zugängliche Durchführungsverordnung ergänzt.
Die Idee war von Anfang an, dass es keiner Umtypisierung bedarf, weil ja auch nichts geändert wird.
Es gilt finanzintern auch noch immer, dass amerikanische und britische Fahrzeuge vor 1972 automatisch mit SAE PS typisiert sind, es sei denn, es steht DIN-PS im ausdrücklich im Typenschein; das gab es fallweise bei später nach Ö eingeführten Autos.
Ich kann mich nicht erinnern, dass mich je eine Versicherung nach einem expliziten Nachweis gefragt hätte, aber der ist wohl leicht zu erbringen - jedes noch so mangelhafte Masselkahbilderbücherl schreibt sinngemäß das, was ChillyVanilly oben auch gepostet hat.
Wer Zeit, Lust und Liebe hat, soll typisieren gehen, notwendig ist es nicht - denn genau diesen Aufwand zu verhindern, war der Grund des ursprünglichen deals.
Btw:
Mit einer alten Einzelgenehmigung, wo außer Mindestbereifung etc nix drinsteht, meide ich Typisierungsbehörden wie der Teufel das Weihwasser.
Zuletzt geändert von marvin am Mittwoch 24. Juni 2015, 08:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Generell sind damals oft Fantasiewerte in die EG geschrieben worden, oft mit dem Grund eines damals höheren Wieder erkaufswertes. Das ist wie die Steuer-LKW Regel von damals. Heute hat man die Nachteile.
Buick 71+72, Olds 71+73, Chevy 68, Pontiac 63+91+93, Dodge 67
Your very last ride will be a station car.
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